DER GRAUE REITER ist eine Pfadfinderschaft, die in Verantwortung zur Gegenwart und Verpflichtung zur Vergangenheit- der Jugend den Raum zu einem Leben in der Gemeinschaft Gleichgesinnter schaffen will.
In kleinen, selbstgewählten Gruppen gestaltet der Einzelne -aus eingener Bestimmung, in eigener Verantwortung und innerer Wahrhaftigkeit- sein Leben im Kreise seiner Kameraden. Bei Gesang, Werkarbeit und Spiel, auf Fahrt und im Lager soll er sich in Freiheit, aber innerer Disziplin seinen Anlagen nach entfalten können. Aus Grundhaltung und ihrem Willen zur Gemeinschaft ordnen sich die Gruppen zur Gemeinschaft des Bundes.
DER GRAUE REITER bekennt sich zu den Pfadfindergesetzen und steht auf dem Boden des demokratischen Rechtsstaates. Er lehnt jede konfessionelle und parteipolitische Bindung ab. Jeder ältere Bundesangehörige kann jedoch, unter Beachtung der religiösen und politischen Neutralität, seinen Anschauungen folgen.
In deutlichem Abrücken vom Scoutismus in seiner heutigen Form und unter Ablehnung des wilden Vagantentums sucht DER GRAUE REITER einen unserer Zeit entsprechenden Weg in der deutschen Jugendbewegung, mit dem Ziel, den jungen Menschen in der Verantwortung zur Gemeinschaft zu formen.
DER GRAUE REITER widmet sich ausschließlich dem echten jugendlichen Gemeinschaftserlebnis und dem ursprünglichen musischen Gestaltungsdrang.
BUNDESORDNUNG
Aus dem eingangs aufgestellten Grundthesen - von Wesen und Wollen unserer Pfadfinderschaft - ergibt sich zwingend, unserem Leben in der Gemeinschaft des GRAUEN REITERS, der Arbeit der Gruppen und ihrer Führung, eine sinnvolle Ordnung zu geben. Zweck dieser Ordnung ist die Erhaltung und Pflege der Gemeinschaft aller Mitglieder, die der einzige logische Grund für den Zusammenschluß von Jugendgruppen zu einem Bund ist. Änderungen dieser Bundesordnung müssen mit 2/3 - Mehrheit vom Burgrat beschlossen werden.
Diese Bundesordnung soll die freiheitliche Arbeit in den Gruppen nicht einzwängen, sie soll vielmehr das Wirken des GRAUEN REITERS, bei aller Farbigkeit seiner Auslegung im einzelnen, rein erhalten und der Verwirklichung seiner Wünsche und Ziele den schützenden Rahmen, die stützende Kraft geben.
I. Struktur des Bundes
Die kleinste Einheit im GRAUEN REITER ist die Sippe (Horte, Meute). Sie besteht aus mindestens vier meist gleichaltrigen Mädchen oder Jungen und ihrer/ihrem Sippenführer/in.
Sippen können sich zu Stämmen zusammenschließen. Dabei sollten die Sippen zweckmäßigerweise an einem Ort oder in einer Region liegen. Grund dafür sind einmal organisatorische Gemeinschaft, zum anderen, um innerhalb enies Ortes bzw. Region den notwendigen Zusammenhalt aller Mitglieder des Bundes zu gewährleisten und den jüngeren Sippenführern oder Aufbausippen den nötigen Rückhalt in der Praxis zu geben.
Mehrer Stämme in einem Ort oder Region sind möglich.
Die Stammesführer bzw. Sippenführer autonomer Sippen vertreten den Stamm bzw. die Sippe nach außen und gegenüber der Bundesführung. Sie tragen verantwortungsvoll mir ihrer Arbeit zur Gestaltung des Bundes bei. Die Wahl einer/eines Stammesführerin/-führers oder einer/eines autonomen Sippenführerin/-führers bedarf der Zustimmung der Bundesführung.
Jede Neubildung einer Sippe oder eines Stammes muß der Bundesführung vorher angezeigt und von dieser anerkannt werden. Der Aufbau von neuen Sippen in neuen Städten sollte im engen Kontakt und durch Unterstützung eines benachbarten Stammes erfolgen.
Auch eine Einzelmitgliedschaft im GRAUEN REITER ist möglich.
II. Organe des Bundes
1. Die Bundesführung
Die Bundesführung besteht aus der/dem Bundesführer/in, der/dem Kanzler/in und der/dem Schatzmeister/in des Bundes.
Sie wird vom Burgrat mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils für zwei Jahre.
Zur Absetzung von Mitgliedern der Bundesführung durch den Burgrat ist eine 2/3-Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten notwendig. Eine Abwahl kann nur durch gleichzeitige Neuwahl erfolgen.
Die Bundesführung kann sich zu ihrer Unterstützung einen Führungsrat bestimmen. Dieser kann u. a. bestehen aus: dem Burgvogt des Hohenkrähen, Stammesführern, dem Vorsitzenden der Fördergemeinschaft GRAUER REITER e.V.
2. Der Burgrat
Der Burgrat ist die entscheidende demokratische Versammlung, auf der das wichtige Prinzip der Freiheit unseres Bundes fußt.
Stimmberechtigt sind alle Stammes- und Sippenführer des Bundes bzw. deren Stellvertreter, die Bundesführung, der Burgvogt des Hohenkrähen, die/der Redakteur/in der GRAUEN REITER Hefte, die Mitglieder des Führungsrates und ein Vertreter der Fördergemeinschaft GRAUER REITER e.V.
Der Burgrat tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen und muß mindestens drei Wochen vor seinem Zusammentritt einberufen werden. Ebenso erfolgt seine Einberufung auf Verlangen von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder. Die Einberufung erfolgt durch die/den Redakteur/in der Bastion. Die Einladung wird allgemein durch Veröffentlichung in der Bastion - dem Nachrichtenblatt des Bundes - durchgeführt.
Der Burgrat ist bei ordnungegemäßer Einberufung jederzeit beschlußfähig. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit; bei Absetzungen mit 2/3-Mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
III. Aufgaben der Bundesführung
Der Bundesführer/Der Kanzler/Der Schatzmeister
Der Bundesführer und der Kanzler als dessen Stellvertreter leiten und führen den Bund.
Der Bundesführer vertritt vornehmlich den Bund nach außen. Aus der Veranwortung gegenüber den Mädchen und Jungen und ihren Eltern heraus, wirkt er auch lenkend und weisend in Zusammenarbeit mit dem Kanzler bzw. dem Führungsrat auf das Leben der Pfadfinderschaft ein. Er bestimmt die Richtlinien der Arbeit des Bundes nach Absprache mit dem Kanzler, dem Schatzmeister und den Vertretern des Führungsrates.
Der Kanzler ist der Geschäftsführer des Bundes und vertritt vornehmlich die Bundesführung nach innen.
Der Schatzmeister des Bundes ist zuständig für die Finanzen des Bundes sowie für die Mitgliederverwaltung.
Art und Umfang ihres Wirkens im Bund kann von dem Bundesführer je nach Aufgabenstellung und Person weiter oder enger gefaßt werden.
Der Schatzmeister ist in finanziellen Fragen dem Rechenschaft schuldig. Der Prüfungszeitpunkt sowie die Kassenprüfer werden vom Burgrat bestimmt.
IV. Mitgliedschaft und Zeichen des Bundes
Mitglied zur Pfadfinderschaft GRAUER REITER kann jeder/jede werden, die/der einen Aufnahmeantrag an die Bundesführung oder einen Stamm gestellt hat.
Nach Aufnahme durch diese ist er berechtigt, die Kluft des GRAUEN REITERS zu tragen (graues Hemd mit Gerspitze, dem Zeichen des Bundes und Jungenschaftsjacke; zusätzlich können Wolfskopf und Deutschlandabzeichen getragen werden).
Nach Bewährung in der Gemeinschaft erfolgt die Verleihung des Halstuches mit dem Versprechen. Dieses kann sowohl von einem Stammesführer als auch von einem Mitglied der Bundesführung oder durch einen Beauftragten der Bundesführung durchgeführt werden. Traditionsgemäß sollte dies in einem feierlichen Rahmen geschehen.
Mit Aufnahme in die Pfadfinderschaft GRAUER REITER wird der Bundesbeitrag für das laufende Kalenderjahr fällig. Die Höhe des Bundesbeitrags, der zu jedem Ersten eines Jahres erhoben wird, wird vom Burgrat festgesetzt. Weder bei Austritt noch bei Ausschluß oder bei ruhender Mitgliedschaft, wird der bereits entrichtete Bundesbeitrag - auch nicht anteilig - zurückerstattet.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluß.
Ein Ausschluß eines Mitgliedes aus der Pfadfinderschaft kann dann erfolgen, wenn es das Ansehen der Pfadfinderschaft schädigt. Der Ausschluß erfolgt durch die Bundesführung. Er kann auch durch einen Stammesführer beantragt werden.
Die Entscheidung ist dem betreffenden Mitglied unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das betroffene Mitglied kann vor dem nächsten Burgrat Einspruch erheben; bis dahin ruht die Mitgliedschaft. Der Burgrat befindet dann endgültig mit einfacher Mehrheit über den Ausschluß
Bei Ruhe der Mitgliedschaft, Ausschluß oder Austritt ist es nicht möglich ein Amt im Bund zu bekleiden. Eigentum des Bundes, eines Stammes oder einer Sippe ist zurückzugeben. In diesen Fällen ist es dem betreffenden Mitglied nicht mehr gestattet die Zeichen und den Namen des Bundes zu tragen.
Ein Austritt aus der Pfadfinderschaft ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Er ist der Bundesführung schriftlich anzuzeigen.
Die Fahnen und Wimpel im Bund tragen das Zeichen der Sippe und das Zeichen des Bundes, die Gerspitze. Neue Fahnen und Wimpel werden traditionsgemäß im Rahmen einer größeren Feier von einem Mitglied der Bundesführung oder einem Beauftragten der Bundesführung geweiht.
Jedes Mitglied der Pfadfinderschaft ab dem 18. Lebensjahr sollte auch Mitglied in der Fördergemeinschaft GRAUER REITER e.V. sein.
Jedes Mitglied erhält die Bundeszeitschrift: "DER GRAUE REITER"